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Sehr geehrte Bewohner, Angehörige und Betreuer,

die Corona-Pandemie ist für uns alle ein bislang nie da gewesenes Ereignis. Die Auswirkungen begleiten uns tagtäglich und haben einen erheblichen Einfluss auf das Privat- und das Geschäftsleben. Der Alltag wird geprägt von Corona-updates, behördlichen Anordnungen und Empfehlungen. Wir üben uns in sozialer Distanz, der Mundschutz wird zum neuen Trendsetter und bringt in selbstgenähter Ausführung ein Mehr an Kreativität und Farbe in unseren Alltag.

Durch die in den letzten  Wochen wieder deutlich gestiegenen Neu-Infektionen, hat sich die Gefahrensituation insgesamt erhöht. Die Gefahr ist groß, dass sich ein in einer Pflegeeinrichtung vorhandener Virus schnell auf Bewohner und Mitarbeiter überträgt.  Aufgrund der Altersstruktur und aufgrund von Vorerkrankungen gehören unsere Bewohner zu der am meisten gefährdeten Gruppe. Jeder Besucher der Pflegeeinrichtung kann als Erkrankter, aber auch nur als Überträger ohne Symptome, Bewohner unserer Pflegeeinrichtung anstecken.

Wir haben für unser Haus Rudow ein Besuchskonzept entwickelt, welches zum einen den Wunsch auf sozialen Kontakt unserer Bewohner mit ihren Angehörigen ermöglicht, zum anderen soll das Konzept aber auch dem Schutz unserer Bewohner dienen.

Bleiben Sie gesund

Jens Bauermeister

Geschäftsführer

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Besuchsregelung

Aufgrund der Corona-Pandemie gilt folgendes einrichtungsspezifisches Besuchskonzept. Durch dieses Konzept wird das Betreten der Einrichtung zu Besuchszwecken geregelt. Grundsätzlich entsteht durch jeden Besucher in einer Pflegeeinrichtung ein zusätzliches Infektionsrisiko der Ansteckung für die Bewohner und die Mitarbeiter der Einrichtung. Das Besuchskonzept berücksichtigt den Wunsch der Bewohner und Angehörigen auf regelmäßigen Besuch und sozialen Austausch. Gleichzeitig schützt es Bewohner und Mitarbeiter vor Corona-Infektionen durch Besucher und trägt damit zur körperlichen Unversehrtheit der Gesamtheit der Bewohner im Hause bei.

Voraussetzung:

  • Es gibt keine Isolierungen wegen einer Infektion mit SARS–COV– 2 und gegebenenfalls positiv getestetes Personal.
  • Der Besuchende bringt einen negativen PoC-Antigen Test einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test mit negativen Testergebnis mit, welches nicht älter als 24 h ist.
  • Wir bieten vor Ort Schnell-Tests in den unten ausgewiesenen Zeitrahmen kostenfrei an. Ein Besuch ist bei negativem Test-Ergebnis möglich.

Nicht betreten dürfen die Einrichtung: Personen mit Atemwegserkrankungen (Symptome Halskratzen, Heiserkeit, Fieber, Verlust der Geschmackssinne) sowie Besucher, die Kontaktperson der Kategorie I und II entsprechend der Definition durch das Robert – Koch – Institut (RKI) sind. Ferner sind Personen ausgeschlossen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet im Ausland gemäß RKI aufgehalten haben.

Besuchsmöglichkeiten in unserer Einrichtung

Bewohner  dürfen  täglich Besuch von einer Person für 1 h empfangen. Der Besuch im Außenbereich ist zeitlich uneingeschränkt möglich. Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich, damit die max. Anzahl der möglichen Besuche geplant werden kann und es im Eingangsbereich am Empfang nicht zu Warteschlangen kommt, um den Mindestabstand einhalten zu können.

Besuchszeiten nach vorheriger           Schnell-Test Vor Ort:
telefonischer Absprache:

 Montag         10:00 – 17:00 Uhr              10:00-12:00 Uhr

Dienstag       09:00 – 19:00 Uhr              10:00-12:00 Uhr und 15:30-17:00 Uhr

Mittwoch      10:00 – 17:00 Uhr              10:00-12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 19:00 Uhr              10:00-12:00 Uhr und 15:30-17:00 Uhr

Freitag          10:00 – 17:00 Uhr              10:00-12:00 Uhr

Samstag       09:00 – 19:00 Uhr              10:00-13:00 Uhr

Sonntag       10:00 – 17:00 Uhr                       ./.

Bei palliativer Situation (Diagnose durch behandelnden Hausarzt) gelten erweiterte Besuchs-Regelungen und Demenz mit erheblicher Verhaltensauffälligkeit.

Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen bei Besuchern und Bewohnern

  • Tragen einer FFP 2-Maske für die gesamte Dauer des Besuches (selbst mitzubringen)
  • Im Außenbereich ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen
  • Händedesinfektion vor und nach dem Besuch

 Besuch im Innenbereich

Bewohner im Einzelzimmer sind unter strenger Beachtung der Hygiene-Regelungen möglich. Besuche in Doppelzimmern sind ebenfalls möglich, wobei auch hier die Hygiene-Regelungen einzuhalten sind und eine Abstimmung mit dem Mitbewohnern erfolgen soll. Besuche in Gemeinschaftsräumen sind nicht zulässig.

Im Zimmer trägt der Bewohner und  Besucher die Verantwortung für den Infektionsschutz.

 Schutzkleidung MNS oder FFP2 Maske ist eigenverantwortlich vom Besucher mitzubringen und muss hygienisch einwandfrei sein.

Verlassen der Einrichtung

Ein Verlassen der Einrichtung alleine, mit anderen Bewohnern oder mit Besuchern ist möglich. Die Bewohner müssen sich dann an die Regelung der Corona– Schutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. Bei längeren Abwesenheiten insbesondere Übernacht kann die Einrichtung eine Quarantäne verhängen.

Information der Bewohner und Angehörigen / Besucher über die Besuchsregelung

Alle Bewohner sowie explizit der Heimbeirat wurden über diese Besuchsregelung informiert.

Das Konzept befindet sich als Aushang im Empfangsbereich der Einrichtung und wird den Angehörigen/Betreuern auf Wunsch zugesandt. Zudem findet es sich auf der Homepage unserer Einrichtung. Am Besuchstag werden die Besucher nochmals auf die geltenden Hygieneregeln hingewiesen.

 Ablauf der Besuche

Jeder Besucher muss vor Beginn des Besuches eine Besucherregistrierung vornehmen. Die Informationen aus dem Fragebogen werden von unseren Mitarbeitern in einem Besucherregister aufgenommen. Damit besteht für die Gesundheitsbehörden eine schnelle Möglichkeit zur Rückverfolgung.

Datenschutz

Jede Besuchererfassung verbleibt für 4 Wochen in der Einrichtung. Der Fragebogen wird nach Ablauf der 4 Wochen entsprechend der Datenschutzrichtlinie vernichtet.